Stiftung Umgebindehaus
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SpendenaufrufSoforthilfe für Umgebindehäuser |
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Spendenkonto Nr. 1000 10 9000 BLZ: 855 500 00 Die Stiftung Umgebindehaus ist wegen der Förderung des Denkmalschutzes, der Heimat- und der Denkmalpflege durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes Bautzen, Steuer- Nr. 204/142/07368 K03, vom 07.05.2009 als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt. Spenden an gemeinnützige Körperschaften wie Stiftungen können in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Bitte vergessen Sie nicht Name und Adresse anzugeben, wenn Sie eine Spendenbestätigung für die Anerkennung beim Finanzamt benötigen. Wenn Sie sich für eine Zustiftung entscheiden wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie gern. Vielen Dank für Ihre Hilfe! |
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